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   BVerwG, 24.08.1994 - 1 DB 15.94   

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https://dejure.org/1994,12412
BVerwG, 24.08.1994 - 1 DB 15.94 (https://dejure.org/1994,12412)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 1 DB 15.94 (https://dejure.org/1994,12412)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 1 DB 15.94 (https://dejure.org/1994,12412)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 DB 15.94
    Wie der Senatmit Beschluß vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 - festgestellt hat, war der Beamte in der Zeit vom 23. September 1991 bis 7. Januar 1992 dienstfähig und ist für die Zeit ab 12. Mai 1992 ebenfalls Dienstfähigkeit gegeben.

    Zur Begründung wird im einzelnen auf den Beschluß vom 5. Juli 1994 (a.a.O.) verwiesen.

    Wie in dem Beschluß des Senatsvom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 - im einzelnen ausgeführt ist, fehlt es aber bisher an einer eindeutigen und ernsthaften Erklärung des Beamten gegenüber seiner Dienstbehörde, daß er bereit sei, seinen Dienst wiederaufzunehmen.

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 DB 15.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt bereits eine nach Monaten zählende Dauer schuldhaften Fernbleibens vom Dienst grundsätzlich zur disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme(Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 31.93 - m.w.N.;Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ).
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 DB 15.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt bereits eine nach Monaten zählende Dauer schuldhaften Fernbleibens vom Dienst grundsätzlich zur disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme(Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 31.93 - m.w.N.;Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ).
  • BVerwG, 21.03.1994 - 1 DB 31.93

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten und die Einbehaltung von

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 DB 15.94
    Seine Entfernung aus dem Dienst muß nach der im Verfahren nach § 79 i.V.m. § 95 Abs. 3 BDO gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung(Beschluß vom 21. März 1994 - BVerwG 1 DB 31.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95

    Fernbleiben vom Dienst ohne rechtfertigenden Grund - Psychische Traumatisierung

    Die Beschwerde des Beamten hat der Senat mit Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 1 DB 15.94 - zurückgewiesen.

    Dies wird dadurch bestätigt, daß sogar die während der Dauer des Fernbleibens ergangenen Beschlüsse des Bundesdisziplinargerichts vom 14. Mai 1993 - IV BK 18/92 und IV BK 1/92 - und vom 17. März 1994 - IV BK 8/93 - zur Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge sowie zur vorläufigen Dienstenthebung sowie die auf die Beschwerden des Beamten erlassenen Beschlüsse des Senats vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 DB 15.94 - ihn nicht zu einer Dienstaufnahme veranlaßt haben.

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